Was...
... ist eigentlich ein Fakultätsrat?
Der Fakultätsrat (offiziell durch FAR, häufig aber auch durch FakRat abgekürzt) ist neben dem Dekanat das wichtigste Gremium der Fakultät. Die Existenzberechtigung findet sich in §91 des Fakultätengesetzes.
Was ist eine Fakultät?
Die einzelnen Fachbereiche, Departments und Institute der Universität wurden zu sog. Fakultäten zusammengefasst. Unsere Fakultät ist die MIN-Fakultät (Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften).
Was tut der Fakultätsrat?
Der Fakultätsrat ist ein Schlüsselgremium der Akademischen Selbstverwaltung in der Fakultät. Er berät und beschließt über fast alles, nämlich z.B. über
- Lehre (Studiengänge, Prüfungsordnungen,...)
- Personal (Professoren,...)
- Organisation (Einsetzung und Auswahl von Mitgliedern für Ausschüsse in der Fakultät und den Departments, z.B. Prüfungsausschüsse)
Viele Dinge, die früher von den einzelnen Fachbereichen, Departments und Instituten selbst entschieden wurden, werden nun im Fakultätsrat entschieden. Darum ist eine gute studentische Interessensvertretung in diesem Gremium besonders wichtig.
Wer sitzt im Fakultätsrat?
- 10 Professoren
- 3 Studierende
- 3 Wissenschaftliche Mitarbeiter
- 3 TVP (Technisches und Verwaltungspersonal)
Die Vertreter werden von den jeweiligen Statusgruppen jährlich gewählt. Alle Vertreter haben auch noch Stellvertreter, so dass z.B. insgesamt 6 Studierende im Fakultätsrat sitzen.